01.08.2025, 07:00
Im Jahr 2023 nahm der Landtag eine Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes vor, die unter anderem eine horizontale Komponente einführte. Neu fliessen Zahlungen damit auch zwischen finanzstarken und weniger finanzstarken Gemeinden. Die neue Systematik kam erstmals im Rechnungsjahr 2024 zur Anwendung.