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1. August 2025

Grafik des Monats: Was hat sich mit dem Finanzausgleich geändert?

Im Jahr 2023 nahm der Landtag eine Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes vor, die unter anderem eine horizontale Komponente einführte. Neu fliessen Zahlungen damit auch zwischen finanzstarken und weniger finanzstarken Gemeinden. Die neue Systematik kam erstmals im Rechnungsjahr 2024 zur Anwendung.

Was hat sich verändert? Die Grafik zeigt die operativen Jahresgewinne oder -verluste (ohne Finanzergebnis) der Gemeinden (gelb) und wie sie ohne Systemänderung ausgefallen wären (blau).

Deutlich wird der Effekt bei den Gebergemeinden (vor allem Vaduz und Schaan, und ein wenig noch Gamprin). Zusammen erzielten die drei Gemeinden operative Gewinne von 29 Millionen Franken, ohne die horizontalen Zahlungen hätten sie mit rund 49 Millionen abgeschlossen.

Die acht Empfängergemeinden erzielten zusammen operative Ergebnisse von 13,7 Millionen Franken, hätten ohne Systemanpassung aber Verluste von 5,6 Mio. Franken eingefahren. Allen voran Triesen mit einem Minus von 4,4 Millionen Franken, aber auch Balzers, Triesenberg, Eschen und Mauren hätten deutlich im Minus gelegen.

Die Wirkung einer Systemänderung sollte nicht isoliert nach einem einzelnen Jahr bewertet werden. Vielmehr muss sie über einen längeren Zeitraum beurteilt werden, weil einzelne Vorgänge wie etwa grosse werterhaltende Massnahmen an der Infrastruktur das Ergebnis eines einzelnen Jahres wesentlich beeinflussen können. Aktuell aber steht nur dieses eine Jahr 2024 zur Verfügung, und in der kurzen Frist lässt sich erkennen, dass die Systemanpassung wie gewollt wirkt. Sie hat bisherige systembedingte Nachteile von mittelgrossen Gemeinden beseitigt.

Thomas Lorenz


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