Regierung sieht Handlungsbedarf im Bevölkerungsschutz
In Liechtenstein stehen rund 1400 Rettungs- und Hilfskräfte in 57 Organisationen und Vereinen für den Schutz der Bevölkerung und des Landes bereit. Der Sicherheitsverbund aus Berufs- und Milizorganisationen wird im Postulat als leistungsfähig bezeichnet. In ausserordentlichen Lagen sei aber internationale Hilfe nötig. Die Rekrutierung neuer Mitglieder, insbesondere bei den Feuerwehren, erweise sich jedoch als schwierig. Trotz der Möglichkeit einer Dienstpflicht will die Regierung weiterhin auf die Freiwilligkeit setzen. Um diesen Status im Bevölkerungsschutz zu erhalten und weitere Lücken zu schliessen, will die Regierung aber Vorsorge treffen. Die Stiftung Zukunft.li unterstützt die geplanten Massnahmen und hofft, dass es in verschiedenen Punkten nicht bei Studien bleibt, sondern konkrete Schritte folgen. Bezüglich freiwilliger Grundausbildung wären wir dafür, dass man, anstatt das Bedürfnis abzuklären, das Bedürfnis mit einem konkreten, attraktiven aktiv Angebot weckt (siehe Handlungsfeld 1 A). Wie ein solches Angebot aussehen könnte, beschreiben wir in unserem Fokus auf S. 87.
Im Postulat hat die Regierung fünf Handlungsfelder definiert, hier kurz zusammengefasst:
Handlungsfeld 1: Personalrekrutierung unterstützen
Die Personalrekrutierung für Sicherheitsorganisationen bleibt eine grosse Herausforderung. Die Rettungs- und Hilfsdienste sind aktiv in der Rekrutierung und Ausbildung von neuem Personal. Der Staat unterstützt diese Bemühungen durch gezielte Massnahmen, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen.
A) Interesse an freiwilliger Grundausbildung abklären
Die Stiftung Zukunft.li schlägt in ihrem Fokus «Was bedroht, wer schützt» eine freiwillige Grundausbildung vor. Diese soll möglichst viele Menschen für den Bevölkerungsschutz begeistern. Es ist jedoch unklar, ob Interesse an einer solchen Ausbildung besteht. Um dies zu evaluieren, soll im Herbst 2024 eine Umfrage an Schulen durchgeführt werden. Dabei sollen auch die Gründe identifiziert werden, die junge Menschen von einem freiwilligen Engagement abhalten oder begünstigen. Bei Bedarf könnte auch das Interesse von Erwachsenen für eine Grundausbildung geprüft werden.
B) Vergütung der Rettungs- und Hilfsdienste neu regeln
Die Mitglieder der Rettungs- und Hilfsdienste arbeiten grösstenteils unbezahlt. Eine Entschädigung erhalten sie nur für Einsätze und Ausbildungen. Geplant ist eine Erhöhung der Vergütungen ab Anfang 2025, vorbehaltlich der Genehmigung durch Gemeinden und Regierung, um das Milizwesen zu stärken und Gleichbehandlung mit anderen Formen freiwilligen Engagements zu erreichen.
C) Studie zur Kooperation der Feuerwehren mit Arbeitgebern erarbeiten
Arbeitgeber spielen eine wichtige Rolle bei der Freistellung der Mitarbeiter für Einsätze und Ausbildungen. Die Feuerwehr-Koordination Schweiz hat dies in ihrer «Feuerwehr Konzeption 2030» thematisiert. In Liechtenstein soll ein Projekt zur Aufklärung und Sensibilisierung der Arbeitgeber gestartet werden. Der Projektstart ist für die erste Hälfte 2024 geplant und soll vor Mitte 2025 abgeschlossen werden.
D) Zukunftsstudie «Personalrekrutierung» durchführen
Um die Entwicklungen auf die künftige Rekrutierung abschätzen zu können, ist eine Zukunftsstudie zu den Trends und Entwicklungen durchzuführen. Die Studie soll mögliche Handlungsbedarfe identifizieren und Vorschläge ableiten, um langfristig die Personalbestände sicherzustellen. Die Regierung plant die Studie für die zweite Jahreshälfte 2025.
E) Voraussetzungen für den Einsatz von Spontanhelfern prüfen
Im Ereignisfall sind viele Menschen bereit zu helfen, obwohl sie keine spezifische Ausbildung haben. Es soll geprüft werden, ob und wie Spontanhelfer in Liechtenstein in die Bewältigung von Krisen eingebunden werden können. Diese Überlegungen sollen im Jahr 2026 angestellt werden.
Handlungsfeld 2: Zusammenarbeit mit dem Ausland ausbauen
Neben Absprachen und Abmachungen kann Liechtenstein die Zusammenarbeit mit dem Ausland fördern, indem es speziell befähigte Einsatzformationen bildet, die im Katastrophenfall auch im Ausland eingesetzt werden können.
A) USAR-Team zur Ortung und Rettung verschütteter Personen bilden
Keiner der Rettungs- und Hilfsdienste verfügt über die Fähigkeiten, verschüttete Menschen zu orten und zu retten. Durch den Aufbau eines USAR-Teams sollen diese Kompetenzen entwickelt und bereitgestellt werden. Die Formierung und Ausbildung des Teams beginnt ab 2025 und dauert mehrere Jahre.
B) Schnelleinsatzgruppe MANV FL bilden
Liechtenstein soll künftig in der Lage sein, einen Massenanfall an Verletzten (MANV) selbstständig zu bewältigen. Eine neue Organisation, die «Schnelleinsatzgruppe MANV Fürstentum Liechtenstein» (SEG MANV FL), wird ab Anfang 2026 einsatzbereit sein. Die Umsetzung des Projekts startet 2025, sofern die politischen Gremien zustimmen.
C) Mitarbeit der Strahlenwehr in der kantonalen Messunterstützung für die nationale Alarmzentrale (KAMU NAZ)
Liechtenstein ist Teil der Kantonalen Messunterstützung für die Nationale Alarmzentrale und führt Messungen bei radiologischen Ereignissen durch. Die Zusammenarbeit mit dem Labor Spiez soll in den kommenden Jahren intensiviert werden.
D) Katastrophenschutzübungen mit ausländischen Partnern durchführen
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz ist essenziell. Liechtenstein beteiligt sich aktiv an internationalen Übungen und plant weitere gemeinsame Übungen mit der Schweiz, Österreich und Deutschland. Die «Integrierte Übung 2025» (IU25) der Schweiz hat besondere Bedeutung.
E) Zusammenarbeit mit der Schweiz bei der Übernahme sicherheitsrelevanter Systeme optimieren
Liechtenstein beteiligt sich an den in der Schweiz betriebenen Sicherheitssystemen. Zukünftig müssen zusätzliche finanzielle Mittel aufgewendet werden, um im Gleichschritt mit der Schweiz die geplanten Systemerneuerungen umzusetzen. Die Anbindung an das Sichere Datenverbundnetz der Schweiz (SDVN) soll 2024 erfolgen.
F) Regionales Einsatzkonzept «Waldbrand Rheintal» erarbeiten
Zur Bekämpfung von Waldbränden im Rheintal ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit Vorarlberg, St. Gallen und Appenzell geplant. Am 11. November 2024 soll ein erster Workshop zur Evaluierung von Handlungsfeldern für die grenzüberschreitende Waldbrandbekämpfung stattfinden.
G) Im Verein «Schadenorganisation Erdbeben» aktiv mitarbeiten
Der Verein koordiniert die Gebäudebeurteilung nach Erdbeben. Liechtenstein ist Gründungsmitglied und wird Ingenieure rekrutieren, die dem Verein zur Verfügung stehen. Voraussichtlich werden diese Ingenieure ab 2025 an Ausbildungsgängen in der Schweiz teilnehmen.
Handlungsfeld 3: Zusammenarbeit im Inland stärken
Die Zusammenarbeit im Inland soll optimiert werden, besonders mit Betreibern kritischer Infrastrukturen. Auch die Rolle des neu organisierten Gemeindeschutzes und der Bevölkerung soll gestärkt werden.
A) Projekt «Sicherheitsverbund Liechtensteiner Netzwerke (SiLiNet)» umsetzen
Das Projekt zielt darauf ab, allen beteiligten Institutionen ein ausfallsicheres Datenverbundnetz zugänglich zu machen. Mit der Anbindung an das SDVN können ab 2025 die Massnahmen umgesetzt werden.
B) Teilnahme der Betreiber kritischer Infrastrukturen an Übungen fördern
Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen an Übungen teilnehmen, um ihre Rolle bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen zu verstehen und wichtige Vorkehrungen zu treffen. Die Zuständigkeit liegt beim Landesführungsstab.
C) Zusätzliche Leistungsaufträge für den Gemeindeschutz diskutieren
Nach Erreichen des Soll-Bestands und ausreichender Ausbildung der Gemeindeschutz-Organisationen ist eine Standortbestimmung Ende 2024 geplant. Dabei sollen die Leistungsaufträge geprüft und ggf. angepasst oder erweitert werden.
Handlungsfeld 4: Information und Sensibilisierung forcieren
Katastrophen und Notlagen stellen große Herausforderungen dar. Eine gut informierte und sensibilisierte Bevölkerung ist essenziell für die effektive Bewältigung solcher Ereignisse. Liechtenstein plant folgende Massnahmen:
A) Sicherheitswochen in Schulen
Jugendliche sollen durch «Sicherheitswochen» in weiterführenden Schulen für Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sensibilisiert werden. Diese Initiative fördert nicht nur das Wissen, sondern kann auch langfristig die Personalrekrutierung für Rettungs- und Hilfsdienste unterstützen.
B) Informationsbroschüre Bevölkerungsschutz
Eine Broschüre soll die Bevölkerung über mögliche Katastrophen und Notlagen informieren und praktische Vorbereitungstipps bieten. Die Veröffentlichung ist für das zweite Halbjahr 2025 geplant.
Handlungsfeld 5: Sicherheitspolitik neu positionieren
Angesichts neuer geopolitischer Realitäten wird Liechtenstein seine Sicherheitspolitik überdenken und notwendige Massnahmen ergreifen. Ziel ist es, auf mögliche Szenarien wie bewaffnete Konflikte oder hybride Kriegsformen vorbereitet zu sein.
Hier geht's zum Fokus Bevölkerungsschutz: Was bedroht, wer schützt?