Finanzausgleich - Reform läuft
Die erste Studie von Zukunft.li beleuchtete das Finanzausgleichssystem in Liechtenstein. Unsere Empfehlung lautete unter anderem, einen horizontalen Finanzausgleich nach Schweizer Vorbild zu etablieren. Im Grundsatz geht es in einem horizontalen System darum, dass «reiche» Gemeinden mit hoher Steuerkraft Mittel abgeben, die an Gemeinden mit tiefer Steuerkraft umverteilt werden. Es fliessen aber nicht Mittel direkt von einer Gemeinde an eine andere. Vaduz finanziert also nicht den Sportplatz in Schellenberg, sondern die Umverteilung wird zentral vom Land berechnet und ausgeführt. Je nach Situation reicht dieser horizontale Ausgleich aber nicht aus. Dann werden zusätzlich «vertikale» Mittel zugeteilt, also Zahlungen direkt vom Land an die Gemeinden.
Der Regierungsvorschlag schlägt explizit keinen horizontalen Finanzausgleich vor. Ihr Vorschlag zielt aber im Ergebnis in eine ähnliche Richtung. Zentral ist, dass die heute sehr hohen Steuerkraftunterschiede der Gemeinden deutlich reduziert werden, was mit beiden Ansätzen möglich ist. Ein horizontaler Ansatz hat nach unserer Ansicht aber den Vorteil, dass er flexibler auf zukünftige Entwicklungen angepasst werden kann.
Unnötig hohe Steuern
Ausgangspunkt für den Finanzausgleich bildet die Steuerkraft der Gemeinden. Sie sind allerdings in der Festlegung der Gemeindesteuern nicht frei und müssen heute einen Zuschlag zur Vermögens- und Erwerbssteuer der natürlichen Personen festlegen, der zwischen 150% und 250% der Landessteuer liegt. Was aber, wenn bei einer Gemeinde auch ein Zuschlag von unter 150% zur Aufgabenfinanzierung ausreichen würde? Diese Situation haben wir heute - sprich der Gesetzgeber verpflichtet einzelne Gemeinden dazu, mehr Steuern einzunehmen, als sie brauchen. Was passiert? Die Gemeindereserven wachsen stetig an.
Landtag und Regierung haben für den Landeshaushalt selbst eine Reservenobergrenze definiert, die beim Dreifachen des betrieblichen Aufwands liegt. Die Abbildung unten zeigt, in welcher Höhe sich die Reserven der Gemeinden Ende 2018 mit der gleichen Definition bewegen.
Abbildung: Nettofinanzvermögen / 300% des betrieblichen Aufwands 2018 der Gemeinden
Quelle: eigene Darstellung
Die meisten Gemeinden erreichen diese Obergrenze, einzelne liegen sehr deutlich darüber. Trotzdem müssen einzelne von ihnen Steuern abschöpfen, die sie nicht benötigen. Wir sind der Meinung, dass - nebst der dringenden Reform des Finanzausgleichssystems - auch diese Regeln angepasst werden sollten. In der Vernehmlassung werden diese Aspekte allerdings nicht thematisiert.
Die Expertenmeinung
Hören Sie hier in den Podcast mit Prof. Schaltegger.