Das 55’000-Einwohner-Liechtenstein
Wenn die Grenze von 10 Millionen überschritten wird und die Bevölkerung nicht innerhalb von zwei Jahren unter diesen Wert sinkt, dann muss die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen. Das würde auch den gesamten bilateralen Weg gefährden.
Die Schweizer Diskussion ist hitzig: Es wird über Dichtestress, Wachstumsmüdigkeit, hohe Mieten, schlechter werdende Lebensqualität, aber auch über die Notwendigkeit der Zuwanderung, Überalterung der Gesellschaft und Standortattraktivität debattiert. Es gab bereits mehrere Abstimmungen zur Zuwanderung und zum bilateralen Weg; man könnte dies auch schon als obsessiv bezeichnen.
In dieser Reihe gab es auch einen direktdemokratischen Sündenfall: Die Masseneinwanderungsinitiative der SVP ist 2014 knapp angenommen worden, die Auslegung war aber wenig eindeutig und die Umsetzung, sagen wir einmal, umstritten. Bei der «Keine 10-Millionen-Schweiz!»-Initiative ist die Auslegung klarer, ein mögliches Ende der Personenfreizügigkeit wird explizit erwähnt.
Was bedeuten die Diskussionen in der Schweiz für Liechtenstein? Erstens kann auch für das Land die Frage gestellt werden: Wie viele Einwohner verträgt Liechtenstein?* Umgerechnet auf Liechtenstein würde eine 10-Millionen-Grenze einen Wert von 55‘000 Einwohnern bedeuten – bei gleicher Bevölkerungsdichte. Derzeit leben gut 41‘000 Personen in Liechtenstein. Wenn man aber die Bevölkerungsentwicklung Liechtensteins mit derjenigen der Schweiz ab dem Jahr 1995 vergleicht, sieht man, dass Liechtensteins Bevölkerung stärker gewachsen ist.
Warum ab 1995? Ab diesem Jahr begann die Vollmitgliedschaft Liechtensteins im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Schweiz hat sich bekanntermassen gegen eine EWR-Mitgliedschaft und für den bilateralen Weg mit der EU entschieden. Trotz des starken Anstiegs der Bevölkerung ist es in Liechtenstein aber nicht zu ähnlichen Diskussionen wie in der Schweiz gekommen. Im Jahr 2020 lehnte das Liechtensteiner Stimmvolk die doppelte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung ab; vielleicht kann diese Entscheidung als eine Stimme gegen zu viel Einwanderung gewertet werden.

Wenn jedoch die Entwicklung ab 2002 betrachtet wird, zeigt sich ein anderes Bild: Ab diesem Zeitpunkt überholt die Schweiz Liechtenstein. Es geht rasant dahin. Ab 2002 ist die Personenfreizügigkeit der Schweiz mit der EU eingeführt worden. Die beiden Entwicklungen zeigen auch, was die sogenannte Sonderlösung für Liechtenstein bewirkt. Liechtenstein hat als einziges Land im EWR die Möglichkeit, die Zuwanderung zu begrenzen, wobei es eine Mindestverpflichtung für Aufenthaltsbewilligungen gegenüber den EWR-Staaten gibt.
Die Sonderlösung mildert den Einwanderungsdruck, der auf einem kleinen, wohlhabenden Land lastet; der Druck wird aber nicht ausgehebelt. Der Ausländeranteil ist überdurchschnittlich hoch. Der Treiber der Zuwanderung in Liechtenstein ist der Familiennachzug und nicht die Arbeitsmigration. Für die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften gibt es ein Ventil: Mehr als die Hälfte der Beschäftigten sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Die Abstimmung in der Schweiz ist auch aus einem zweiten Grund für Liechtenstein wichtig; dies hängt vor allem mit den Zupendlern zusammen. Viele der Personen, die in der Schweiz wohnen und in Liechtenstein arbeiten, sind EWR-Bürgerinnen und Bürger. Dieses Arrangement hängt von der Schweizer Personenfreizügigkeit ab. Wenn diese gefährdet ist, hätte dies auch Auswirkungen auf Liechtenstein.
Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014 hat sich Zukunft.li bereits mit den Folgen einer möglichen Aufhebung der Personenfreizügigkeit beschäftigt. Dies hätte negative Auswirkungen auf den Liechtensteiner Arbeitsmarkt, gleichzeitig würde eine Abkehr von der Sonderlösung einen hohen Zuwanderungsdruck bedeuten.
Zukunft.li kam deshalb zum Schluss, die Sonderlösung auch im Falle eines Wegfallens der Schweizer Personenfreizügigkeit beizubehalten. Der Fokus muss dann aber auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität gelegt werden, um den Wohlstand zu erhalten. Es gab schon damals keine leichten Antworten. Eine zukünftige Diskussion um Liechtensteins Position dürfte nicht einfacher werden, sie ist aber unumgänglich.
Gerald Hosp
*Die FBP Balzers hat mich eingeladen, zu dieser Frage einen Vortrag zu halten. Dieser findet am 11. Juni im Restaurant Falknis in Balzers ab 18.30 statt.

