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14. Dezember 2020

Liechtenstein erstmals im Freiheitsindex von Avenir Suisse

«Gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht», heisst es in der Präambel der eidgenössischen Bundesverfassung. Das liechtensteinische Pendant hält in Artikel 1 fest: «Das Fürstentum Liechtenstein soll den innerhalb seiner Grenzen lebenden Menschen dazu dienen, in Freiheit und Frieden miteinander leben zu können». Der Freiheitsbegriff ist also zentraler Bestandteil unserer Staatsordnungen. Doch wo ist diese Freiheit am ausgeprägtesten? Diese Fragen beantwortet der Avenir-Suisse-Freiheitsindex anhand von 33 zivilen und ökonomischen Indikatoren, mit denen die Schweizer Kantone miteinander verglichen werden. Heuer zum ersten Mal wird auch das Fürstentum Liechtenstein in dem Ranking berücksichtigt - mit erfreulichem Ergebnis.

Den Vergleich mit den Schweizer Kantonen muss der souveräne Kleinstaat nicht scheuen: Er belegt auf Anhieb den ersten Platz im Ranking.

Dabei sind es nicht etwa primär die ökonomischen Faktoren, bei denen das Fürstentum heraussticht. Zwar erzielen die Liechtensteiner auch im ökonomischen Subindex – standesgemäss für den gloriosen Sieger – einige Bestwerte: so etwa beim Indikator für die staatlichen Wohnbauinvestitionen oder bei der Bonität. Es sind aber insbesondere die zivilen Freiheiten, die man in Liechtenstein scheinbar in vollen Zügen geniessen kann. Der Nichtraucherschutz, das Tanzverbot sowie das Alkoholkonsum- und Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit fallen deutlich weniger restriktiv aus als in so manchem Schweizer Kanton. Den Rekordwert erzielt das Fürstentum jedoch bei der «Dauer bis zur Baubewilligung»: Dreimal schneller als im Schweizer Durchschnitt erhält man in Liechtenstein diese Bewilligung.

Doch gibt es auch einige Indikatoren, die das Bild des freiheitlichen Kleinstaates relativieren. So fehlt es beispielsweise an einer festgelegten Dauer für die Aufbewahrung von Videoüberwachungsdaten des öffentlichen Raumes. Ferner fallen die Wohnsitzfristen bei Einbürgerungen im Fürstentum besonders lange aus, und das Dickicht an Monopolen ist ebenfalls kein Ruhmesblatt. Schliesslich fehlt eine Steuerabzugsmöglichkeit für externe Betreuung. Alles in allem gelingt es aber keinem Schweizer Kanton, gleichzeitig bei beiden Subindizes eine so hohe Punktzahl zu erreichen. Die Schweizer könnten sich bezüglich freiheitlicher Ausgestaltung des Staatswesens noch das eine oder andere vom Fürstentum Liechtenstein abschauen. Hier geht es zur Publikation. 


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