Staatliche Beitragsleistungen neu gedacht
Der Staat schaut den Liechtensteiner Kindern genau in den Mund. Vor mehr als 60 Jahren legte das Land den Grundstein für die Schulzahnpflege, um Kariesschäden zu vermeiden und auszubessern. Mit fluoridhaltiger Zahnpasta und besserer Mundhygiene hat sich die Zahnpflege jedoch deutlich verbessert. Geblieben sind staatliche Zahlungen für die Kinder- und Jugendzahnpflege. Die Subvention ist ein Beispiel dafür, dass sich Beitragsleistungen von ihrem ursprünglichen Ziel lösen und verselbständigen können.
Eine weitere Illustration für ein strukturelles Problem der Förderpraxis sind Export-, Digital- und Innovationsschecks. Damit unterstützt der Staat Unternehmen dabei, Risiken bei der Erschliessung neuer Märkte oder bei technologischen Anpassungen abzufedern. Dadurch übernimmt der Staat jedoch unternehmerische Kernaufgaben. In einer liberalen Wirtschaftsordnung liegt es an den Unternehmen selbst, wettbewerbsfähig zu bleiben; staatliche Zahlungen führen hierbei vor allem zu Mitnahmeeffekten.
Ein Haushalt im Griff der Beitragsleistungen
Bei diesen Beispielen handelt es sich nicht um Einzelfälle. Der Blick in die Landesrechnung 2025 zeigt 150 Transfers und Subventionen, die sich insgesamt auf 435 Millionen Franken belaufen und mehr als 40 Prozent des betrieblichen Aufwands ausmachen. Sie sind die grösste Ausgabenkategorie des Landes, noch vor dem Personal- und Sachaufwand. Besonders bedenklich ist die Dynamik: In den vergangenen 25 Jahren sind diese Ausgaben deutlich stärker gewachsen als die Wirtschaftsleistung oder die Bevölkerung.
Zukunft.li untersucht ausgewählte Beitragsleistungen aus den Bereichen Soziales und Gesundheit, Wirtschaft sowie Bildung und Kultur. Dabei werden unter anderem Doppelspurigkeiten identifiziert: So verfolgen die Hilflosenentschädigung und das Betreuungs- und Pflegegeld im Kern dasselbe Ziel, aber mit unterschiedlichen Systemen. Auch in der Landwirtschaft schlägt die Studie eine Vereinfachung der Förderstruktur vor. In diesem Bereich ist über die Jahrzehnte ein komplexes Geflecht an Zahlungen entstanden. Neben Mitnahmeeffekten und Zielkonflikten ist auch die fehlende Effizienz ein Problem der Förderpraxis.
Die Untersuchung macht insgesamt deutlich, dass es kein einheitliches Rezept für Verbesserungen gibt. Je nach Art der staatlichen Leistung stellen sich unterschiedliche Fragen. Bei Transfers geht es darum, dass sie wirklich bei denjenigen ankommen, für die sie vorgesehen sind. Bei Subventionen stehen die beabsichtigten Anreizwirkungen im Vordergrund. Beitragsleistungen sollten klare Ziele verfolgen, die Bürokratie sollte so gering wie möglich sein. Grundsätzlich gilt: Die Ziele sollen wann immer möglich mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht werden. Wenn Personen oder Unternehmen Förderungen in Anspruch nehmen, obwohl sie die so unterstützte Tätigkeit ohnehin durchgeführt hätten, spricht dies für die Abschaffung der Zahlungen.
Bei den zehn analysierten Beitragsleistungen empfiehlt Zukunft.li, drei davon abzuschaffen und sechs anzupassen. Bei den staatlichen Stipendien empfiehlt die Stiftung, keine Veränderung vorzunehmen.
Empfehlungen für eine neue Beitragsdisziplin
Um die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Landes langfristig und das liberale Staatsverständnis zu sichern, schlägt Zukunft.li vier zentrale Pfeiler vor:
Mehr Transparenz
Eine zentrale Transparenzdatenbank für Beitragsleistungen ist unerlässlich. Sämtliche Beiträge – auch jene aus Leistungsvereinbarungen mit privaten Organisationen – sollten mit Zielsetzung und Empfängerkreis öffentlich einsehbar sein. Ergänzend sollte eine Deklarationspflicht für Organisationen geschaffen werden, die subventioniert werden oder einen Leistungsauftrag vom Staat haben.
Klare Ziele
Jede Förderung sollte klar begründet sein (z. B. Korrektur von Marktversagen) und präzise Wirkungsziele verfolgen. Nur so lässt sich objektiv beurteilen, ob eine Leistung beibehalten, angepasst oder gestrichen werden soll. Bei vielen Subventionen und Transferleistungen ist dies jedoch heute nicht oder zu wenig erkennbar.
Gegen Staatsversagen
Öffentliche Mittel sollten nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden. Es gilt, staatliche Gelder dort einzusetzen, wo sie tatsächlich gebraucht werden und eine Wirkung entfalten. Fehlanreize, Mitnahmeeffekte und unbeabsichtigte Umverteilungseffekte sollten konsequent eliminiert werden. Wo immer möglich, sind marktwirtschaftliche Instrumente einzusetzen, um die Ziele zu erreichen.
Regelmässige Überprüfung
Beitragsleistungen sind nicht für die Ewigkeit gedacht. Staatliche Förderinstrumente sollten regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst oder aufgehoben werden. Solche Überprüfungen stellen sicher, dass Beitragsleistungen wirksam bleiben und sich an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Die Befristung von Rechtsgrundlagen für Beitragsleistungen, sogenannte Sunset-Klauseln, würde die Politik zwingen, die Notwendigkeit einer Förderung periodisch neu zu belegen.

