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    Briefing
16. Oktober 2026

Im Auftrag des Staates

Liechtensteins Landesverwaltung ist nach gängigen internationalen Kennzahlen schlank aufgestellt. Der Staat macht jedoch nicht alles selbst, sondern vergibt auch öffentliche Aufgaben an einen Verband, einen Verein, eine Stiftung oder ein Unternehmen. Gerade in einem Kleinstaat kann dies sinnvoll sein, weil sonst die Verwaltung übermässig wachsen und unflexibler werden könnte. Staatsausgaben sind es dennoch.

Mit solchen Leistungsvereinbarungen oder Kooperationen können, zumal in der Theorie, Staatsaufgaben effizient von Organisationen angeboten werden, die dazu besonders befähigt sind. In Liechtenstein werden betreutes Wohnen, Schuldenberatung oder teilweise die Sozialpartnerschaft, aber auch die Bergbahnen Malbun, das Theater am Kirchplatz oder Senioreninteressen per Leistungsauftrag organisiert. Solche Vereinbarungen zeichnen sich idealerweise durch klare qualitative und quantitative Ziele und Messgrössen sowie durch einen Preis für eine bestimmte Dienstleistung aus. Wie zielgerichtet fallen diese Kooperationen aber tatsächlich aus? Und für welche Ziele werden überhaupt Gelder ausgegeben? Bisher war es nicht öffentlich, in welchem Ausmass solche Tätigkeiten ausgelagert werden.

Die Regierung stellte nun eine Liste der Leistungsvereinbarungen zusammen, die kürzlich veröffentlicht wurde. Damit beantwortete sie eine Interpellation der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) vom Februar. Die Liste umfasst insgesamt 135 Positionen, wobei einige Organisationen mehrere Vereinbarungen aufweisen. Die Angaben sind teilweise noch rudimentär, so wird manchmal nicht die Leistung erklärt, sondern postuliert, es sei eine Dienstleistung. Bei den Angaben zur Schuldenberatung ist das Dokument beispielsweise bereits veraltet. Es ist aber ein Schritt in Richtung detaillierter und umfassender Auflistung. Dies sollte aber nicht bei einer einmaligen Übung bleiben. Es hat auch eine politische Komponente: Mit Aufträgen an private Organisationen kann die Regierung das Wachstum der Verwaltung durch Wachstum der Beitragsleistungen ersetzen, was politisch leichter durchsetzbar ist. Um ein tatsächliches Bild der Beschäftigten im Staatssektor zu erhalten, müssten jedoch auch die Kooperationen mit Privaten mitgezählt werden. In einer überschlagsmässigen Rechnung betragen die «indirekten Staatsangestellten» rund 283 Vollzeitstellen, was 14 Prozent der Beschäftigten in der Landesverwaltung entspricht – ohne Schulen, Gesundheits- und Sozialwesen. Der Anteil ist gross, auch deshalb ist mehr Transparenz geboten. Zukunft.li empfiehlt aus diesem Grund in der Studie «Staatliche Beitragsleistungen neu gedacht» eine aussagekräftige Datenbank, mit deren Hilfe die Öffentlichkeit die Leistungsvereinbarungen besser beurteilen kann. Dies sollte mit einer Deklarationspflicht der Organisationen mit Leistungsauftrag ergänzt werden. In deren Publikationen und auf der Webseite sollte sichtbar auf die staatlichen Gelder hingewiesen werden.

 

Gerald Hosp

 

Der Text ist am 16. Oktober 2026 in «Wirtschaft regional» erschienen.

 

Bild: Berichte und Anträge Regierungskanzlei (RK)


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