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12. April 2022

Homeoffice für Grenzgänger - eine rechtliche Gratwanderung

Am 30. Juni 2022 endet die pandemiebedingte Homeoffice-Sonderregelung für Grenzgänger, sofern sie nicht noch einmal verlängert wird. Für mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden in Liechtenstein ist es dann grösstenteils vorbei mit der Flexibilität des Arbeitsortes.

Arbeiten Grenzgänger im Homeoffice, stellen sich sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Wie komplex diese sind, weiss Ralph Büchel, Inhaber der Beratungsfirma Caveris. Im Podcast rät er Unternehmen, diese Themen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und genau zu prüfen, was man ins Mitarbeiterreglement schreibt. Denn nicht für alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten die gleichen Regeln. Für den Werkplatz Liechtenstein, der stark von Grenzgängern abhängig ist, wird Homeoffice durch diese rechtliche Komplexität zur Herausforderung. Denn dieser Trend wird nach der Pandemie nicht einfach wieder verschwinden, sondern unseren Arbeitsalltag nachhaltig prägen, davon ist Philipp Hammer, Geschäftsführer der Wilhelm AG in Vaduz überzeugt. Im Podcast verweist er auf verschiedene Umfragen, nach denen sich eine relative Mehrheit der Arbeitnehmenden eine Mischform von Präsenz am Arbeitsplatz und Homeoffice wünscht. Unternehmen, die grosszügige Homeoffice-Lösungen anbieten können, können im «Kampf um die besten Talente» einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil haben.

Hier geht's zur Publikation «Homeoffice - Wunsch und Wirklichkeit»

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