Hitzige Debatte
Diese werden häufig als Extravaganz angesehen – und Schwitzen als Busse für einen aufwendigen Lebensstil. In Liechtenstein müssen fest installierte Kühlanlagen bewilligt werden. Das Verfahren ist restriktiv. Die Kühlgeräte werden nur genehmigt, wenn die Kühlung unbedingt notwendig ist, wie etwa bei Serverräumen, Laboren oder Vorratslagern. Steigende Temperaturen mindern aber sichtlich die Konzentration: Die Hitzeschutz-Kampagne der Regierung empfahl im vergangenen Jahr auf einem Flyer unter dem Stichwort «Halten Sie Ihre Wohnung kühl» unter anderem: «Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Klimaanlage oder einen Ventilator.» Der Satz ist bei den neuen Unterlagen verschwunden.
Im vergangenen Jahr lancierte die FBP eine Motion zum sinnvollen Umgang mit Klimageräten; die im Landtag auch angenommen wurde. Die politische Diskussion wurde aus zwei Gründen angestossen: Erstens werden Klimaanlagen notwendiger, weil Hitzephasen bereits häufiger und länger geworden sind. Zweitens nimmt das Angebot an erneuerbarem Strom zu. Gerade Solarstrom wird dann übermässig produziert, wenn die Sonne scheint und die Leute ihre Gebäude kühlen wollen. In den vergangenen Jahren haben die Stunden mit negativen Strompreisen zugenommen. Das heisst, es wird mehr produziert als verbraucht, was vor allem in den Sommermonaten wegen des Ausbaus der Solarenergie und zunehmender Anzahl Hitzetage passiert.
Es lässt sich diskutieren, ob Klimaanlagen diesen zeitlich bedingten Überschuss nicht auffressen werden. Gekühlt wird ohnehin: Mobile Klimageräte sind nicht bewilligungspflichtig, sie sind aber ineffizienter als fix installierte. Eine Erleichterung oder Aufhebung der Bewilligung ist zudem keine Klimaanlagenpflicht. Es käme auch niemand auf die Idee, Wärmepumpen einzuschränken, weil im Winter derzeit wenig erneuerbare Energie produziert wird, und stattdessen das Tragen von Pullovern zu empfehlen.
In einem Vernehmlassungsbericht zur Abänderung verschiedener Gesetze empfiehlt die Regierung, dass bei Gebäuden immer dann, wenn eine Wärmepumpe eingebaut wird, diese neu auch ohne zusätzliche Bewilligung zur Kühlung eingesetzt werden darf. Dies klingt nach einem Minimalkonsens. Die heissen Tage sollten auf alle Fälle die Regierung dazu anspornen, rasch einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Gerald Hosp
Der Text ist am 03. Juli 2026 in «Wirtschaft regional» erschienen.
Bild: Irvin Zheng - Unsplash

