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6. Februar 2026

Grafik des Monats: Kleiner Landtag mal gross?

Die Inhalte der möglichen Landtagsreform sind zwar noch nicht öffentlich bekannt, die Diskussion darüber wurde aber schon lanciert. Dabei steht eine Frage im Mittelpunkt: Braucht es mehr Abgeordnete? Damit verbunden ist die Diskussion um die Abschaffung der Stellvertreterfunktion. Derzeit besteht der Landtag aus 25 «ordentlichen» Abgeordneten und neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Mit einer Aufstockung sollen die Effizienz und Qualität der parlamentarischen Arbeit erhöht werden.

Die Diskussion um die Anzahl der Mandate ist ein Dauerbrenner in der Reformdiskussion. Im Vergleich mit ähnlich gelagerten Parlamenten in Schweizer Kantonen ist die Anzahl der Abgeordneten in Liechtenstein gering, zumal es sich um ein nationales und nicht nur kantonales Parlament handelt. Selbst wenn die Anzahl von 25 auf 35 erhöht werden sollte, ist das Verhältnis zur Bevölkerungszahl niedrig. Landtagspräsident Manfred Kaufmann von der Vaterländischen Union sprach zudem davon, dass eher eine «moderate» Anpassung diskutiert werde – also weniger als 35 Sitze. Andere Parteien wie FBP und Dpl zeigten sich bereits skeptisch.

Zukunft.li hat sich mit dieser Frage bereits im vergangenen Jahr im «Fokus Landtag: Wie das Milizparlament gestärkt werden kann» befasst. In einer Umfrage unter ehemaligen Landtagsabgeordneten (von 2001 bis 2025, 47 Personen nahmen teil) sprachen sich zwei Drittel der Befragten dafür aus, die Mandatszahl bei 25 zu belassen, 28 Prozent würden die Zahl auf 30 bis 35 Abgeordnete erhöhen und gerade sechs Prozent würden sie auf 15 verringern.

Eine Umwandlung der Stellvertretermandate in ordentliche Mandate brächte Vor- und Nachteile: Einerseits sind dann alle Abgeordneten gleich legitimiert. Andererseits besteht die Gefahr, dass die Landtagsdebatten im Plenum noch länger werden und der erhoffte Effizienzgewinn dürfte ohne Begleitmassnahmen wie beispielsweise einer Redezeitbeschränkung schwer zu erzielen sein. Das Parlament wäre bei 35 Sitzen immer noch klein, der Druck auf einzelne Abgeordnete, bei Debatten anwesend zu sein, wäre ohne Stellvertretung hoch, weil sonst Mehrheitsverhältnisse kippen könnten. Der Unterschied zu 25 Sitzen plus Stellvertretern dürfte nicht so gross sein.

Die Empfehlungen von Zukunft.li zielen weniger auf die Zahl der Abgeordneten als auf eine rechtliche Stellung der Stellvertreter ab. Diese dürfen heute keine parlamentarischen Vorstösse einreichen, keine Kommissionen leiten und eigentlich keine ordentlichen Mitglieder von Delegationen sein. Dies gilt es zu klären. Um die Position zu stärken, könnten Stellvertreter auch mit Hilfe von zwei Listen (Abgeordnete und Stellvertreter) bewusst gewählt werden, was die demokratiepolitische Legitimation stärken würde.

 

Gerald Hosp


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