Finanzausgleich, Gemeindefinanzen, Gemeindeautonomie - ein Update

Während einzelne Gemeinden deutlich mehr Steuern einnehmen als sie brauchen, sind die meisten auf Zuschüsse des Landes angewiesen. Diese sollen die Finanzierung der Gemeindeaufgaben sicherstellen, wie es der Zweckartikel des Finanzausgleichsgesetzes formuliert. Im heutigen System fliessen die Mittel nur «vertikal», also vom Land zu jenen Gemeinden, deren Steuerkraft unter dem politisch definierten Mindestfinanzbedarf liegt. Gemeinden mit überdurchschnittlich hoher Steuerkraft sind beim Finanzausgleich hingegen gar nicht beteiligt.
Das System kennt aber noch mehr Stellschrauben, zum Beispiel den Lastenausgleich für kleinere Gemeinden. Das gesetzliche Ziel wird dann deutlich übertroffen, wenn der Finanzausgleich zu einem dauernden Aufbau von Reserven führt. Das ist derzeit bei einer Mehrheit der Gemeinden der Fall – eine Entwicklung, die nach Ansicht von Zukunft.li korrigiert werden sollte.
Horizontaler Ressourcenausgleich reduziert Steuerkraftunterschiede
Der Finanzausgleich soll aber auch die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden verringern. Gemeinden mit starken Standortvorteilen profitieren von überdurchschnittlich hohen Steuerressourcen. Mit einer «horizontalen» Verteilung nach Schweizer Vorbild geben steuerkraftstarke Gemeinden Beiträge ab, und diese werden an steuerkraftschwache Gemeinden verteilt – eben «horizontal». Damit wird unter den Gemeinden Solidarität eingefordert und den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen punkto Steuerkraft wird Rechnung getragen. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem vertikalen Ansatz liegt darin, dass bei insgesamt steigender Steuerbasis potenziell mehr Gemeinden profitieren.
Dabei gilt es, den folgenden Zielkonflikt zu lösen: Einerseits sollen die Steuerkraftunterschiede reduziert werden. Andererseits müssen Anreize für sparsames und wirtschaftliches Handeln sowie für das Bemühen um eigenes Steuersubstrat bestehen bleiben. Aus Sicht von Zukunft.li ist ein horizontales System, mit dem auch flexibler auf Veränderungen reagiert werden kann, einem rein vertikalen Ansatz vorzuziehen. Auch bei diesem Ansatz kann das Land dort zuschiessen, wo durch die horizontale Umverteilung der Mindestfinanzbedarf noch nicht erreicht wird.
Reservenaufbau zulasten der Steuerzahler fragwürdig
Auf der Finanzierungsseite beschränkt sich die Gemeindeautonomie in der Steuererhebung auf die Festlegung des Gemeindesteuerzuschlags. Dieser darf heute nicht höher als 250% und nicht tiefer als 150% sein. Gerade diese untere Grenze führt seit Jahren dazu, dass vor allem in den steuerkraftstarken Gemeinden der permanente Aufbau von Reserven nicht durch tiefere Steuern verhindert werden kann. Es kann nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein, bei den Steuerzahlenrinnen und Steuerzahlern dermassen zu viele Steuern einzuheben, nur um sie als Gemeindereserven zu verwalten. Zukunft.li empfiehlt daher, die heutige Untergrenze für den Gemeindesteuerzuschlag auf ein tieferes Niveau abzusenken.
Gemeindeautonomie hochhalten
«Wer zahlt, befiehlt.» Dieser einfache Grundsatz kann als Leitlinie dafür dienen, dass öffentliche Haushalte ihre Aufgaben möglichst effizient erfüllen. Das ist dann der Fall, wenn Vollzugs- und Finanzierungsverantwortung auf der gleichen Staatsebene angesiedelt werden. Bildungs- und Sozialausgaben sind hohe Ausgabenposten in den Gemeindehaushalten, bei denen dieser Grundsatz aber kaum angewendet wird, weil die Gemeinden wenig bis keine Mitgestaltungsmöglichkeiten haben. Deshalb sollte nach Ansicht von Zukunft.li ein weiterer Schritt zur Aufgabenentflechtung gemacht werden.