Erstmalig: Eine Importsteuer auf CO2

In der EU existiert bereits eine Steuer auf Kohlenstoff, aber eben nur innerhalb der EU. Kraftwerke und grosse Industrieanlagen zahlen für jede emittierte Tonne CO2. Dafür wurde ein Emissionshandelssystem eingeführt. Mit Emissionszertifikaten, die etwa 90 Euro pro Tonne kosten, werden Anreize zur Reduktion von Emissionen geschaffen. Damit lastet die EU die Kosten der Umweltverschmutzung den Verursachern an und geht den Weg Richtung Kostenwahrheit – bravo. Allerdings besteht dabei die Sorge, dass strengere Umweltauflagen ihren Volkswirtschaften im globalen Wettkampf schaden. Unternehmen können in Länder abwandern, die keinen CO2-Preis haben, und die Europäer können ihre kohlenstoffintensiven Produkte aus Ländern ohne CO2-Preis beziehen. Zudem sind die Anreize für nicht EUStaaten gross, Trittbrettfahrer zu sein, also von den CO2-Reduktionen zu profitieren, ohne selbst die dazu notwendigen Kosten tragen zu müssen.
Mit dem CO2-Grenzausgleich soll diesen Sorgen begegnet werden. Die EU verfolgt damit folgende Ziele: Erstens will sie die Verlagerung von Produktion und Treibhausgasemissionen ins Ausland verhindern. Zweitens will sie Wettbewerbsnachteile für die europäischen Produzenten vermeiden. Drittens will sie andere Länder dazu bewegen, die CO2-Emissionen ebenfalls zu bepreisen. Viertens will sie die Effektivität und Effizienz in der Klimapolitik verbessern. Klimaschutz ist eben das Paradebeispiel für ein globales Problem, das nur im Verbund gelöst werden kann. Die Kritik lässt nicht lange auf sich warten. Die Lage im Welthandel sei schon heute kritisch, neue Barrieren völlig fehl am Platz. Daher könne die Einführung von Klimazöllen Handelsstreitigkeiten auslösen, wird bemängelt. Einige Länder bezeichnen die Massnahme als diskriminierend, als puren Protektionismus und plumpe Industriepolitik. Zudem habe das Grenzausgleichssystem das Potenzial, sich zu einem wahren Bürokratiemonster zu entwickeln. Dass der Grenzausgleich andere Länder aufschreckt, ist allerdings Teil des Programms, ansonsten wäre er wohl wirkungslos. Der Grenzausgleich gilt grundsätzlich für Einfuhren aus allen Staaten ausserhalb der EU. Ausgenommen werden Länder, die ein gleichwertiges Emissionshandelssystem haben. Zu diesen Ländern gehört die Schweiz. Sie wird sich in den nächsten Jahren nicht am Grenzausgleichssystem beteiligen, weil sie die regulatorischen und handelspolitischen Risiken als hoch einschätzt. Für Liechtenstein als EWR-Mitglied hängt die Umsetzung von der Frage ab, ob die Regelungen EWR-relevant sind.
Peter Eisenhut, Ökonom und Präsident der Stiftung Zukunft.li