Die Mehrwertsteuer ist wie das Wetter
Manna vom Himmel ist ein biblisches Wunder. Manche Wunder sind jedoch irdischer Natur. Wann immer in der Schweiz der Mehrwertsteuersatz erhöht wird, fliesst mehr Geld in die Liechtensteiner Staatskasse. Zwar nicht automatisch, aber im Sinne eines autonomen Nachvollzugs. Liechtenstein und die Schweiz bilden staatsvertraglich ein «Mehrwertsteuerinland».
Das heisst auch: Eine Steuererhöhung über die Mehrwertsteuer ist dem innenpolitischen Prozess so gut wie entzogen. Dabei sprechen wir nicht von einer Lappalie: Im Jahr 2024 machte die Mehrwertsteuer 23 Prozent aller Steuereinnahmen aus. Die anderen zwei grossen Brocken sind die Vermögens- und Erwerbssteuer sowie die Ertragssteuer.
Für die Politik ist dies bequem: Die Staatseinnahmen erhöhen sich, ohne dass dafür politische Verantwortung übernommen werden muss. Es ist wie das Wetter, das über den Rhein zieht. Es ist halt so. Die gesamtwirtschaftliche Steuerquote kann dadurch zunehmen, ohne dass dies gewollt ist. Die Einnahmen richten sich nicht nach den Ausgaben des Staates, sondern sind, teilweise, schweizgegeben.
Deutlich wird dies in der aktuellen Diskussion: Um die 13. AHV-Rente und steigende Verteidigungsausgaben zu finanzieren, überlegt sich die Schweizer Politik, den Mehrwertsteuersatz um 0,4 (AHV) und um 0,8 Prozentpunkte (Verteidigung) zu erhöhen. Wenn dies kommen sollte, könnte dies in Liechtenstein ab 2028 zu Mehreinnahmen von rund 34 Millionen Franken pro Jahr führen. Dies sind immerhin gut 13 Prozent der gegenwärtigen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.
Die Schweizer Politik hat sich noch nicht entschieden. Eine zumindest teilweise Finanzierung über erhöhte Lohnbeiträge steht für die 13. AHV-Rente im Raum. Wenn die Schweizer Arbeitskosten dadurch erhöht werden sollten, hätte dies keine Auswirkungen auf den Liechtensteiner Staatshaushalt. So verquer ist die Mechanik. Das Manna vom Himmel in Form eines erhöhten Merhwertsteuersatzes kommt für Liechtenstein mit dem Preis, dass die Steuerlast übermässig ist, wenn der politische Wille im Land als Massstab herangezogen wird.
Wie soll der Staat mit plötzlich zusätzlichen Einnahmen umgehen? Eine mögliche Antwort auf die Frage wäre: so wie bisher. Die Einnahmen fliessen derzeit ohne grosse Bedenken in die Staatskasse; unklar ist, ob dies zu vermehrten Ausgaben führt, ob über die Zeit die übrige Steuerlast verringert wird oder ob einfach die Staatsreserven weiter steigen. Die naheliegendste Reaktion auf erhöhte Steuersätze «von aussen» wäre wohl eine Steuersenkung, damit Steuerzahlerinnen nicht zu viel für die vom Staat erbrachten Leistungen zahlen. Steuersenkungen sind aber ein langwieriges politisches Unterfangen. Deshalb gilt es, sich nach anderen Lösungen umzusehen.
In vielen Ländern käme auch die Idee auf, Schulden zurückzuzahlen, wenn es zusätzliche Geldströme gäbe. Für Liechtenstein ist dies jedoch keine Option, weil das Land keine Staatsverschuldung aufweist. Eine weitere Variante ist die Zweckbindung der Gelder – zum Beispiel für die AHV oder gar die Sicherheit. Zweckbindungen engen aber den Spielraum im Budgetprozess des Landtags ein; sie können ausserdem strukturelle Reformen hinauszögern.
Das zusätzliche Geld könnte auch in die Reserven als Notgroschen fliessen. Gerade ein kleines Land ist den wirtschaftlichen und politischen Verwerfungen im Ausland stark ausgesetzt. Im gegenwärtigen Finanzplan gibt es jedoch einen Eckwert, der eine maximale Reservenhöhe vorsieht. Wird dieser Eckwert überschritten, müssen Massnahmen eingeleitet werden. Bei der letzten Messung im Rahmen der Finanzplanung standen die Reserven bereits kurz vor dem Maximum. Es könnte natürlich auch ein Sondertopf für wichtige Ausgaben in der Zukunft wie Forschungsförderung oder Pflegegeld eingerichtet werden.
Eine Alternative ist eine flexible Steuerrückvergütung, wie sie auch Avenir Suisse vorgeschlagen hat. Kommt es zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, könnte diese teilweise oder ganz an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückerstattet werden. Dies könnte in der Form einer prozentualen Rückvergütung von direkten Steuern erfolgen. Die Höhe kann auch von der budgetären Lage und der Konjunktur abhängig gemacht werden. Eine Steuerrückvergütung ist auf alle Fälle für den politischen Prozess leichter zu handhaben als eine Steuersenkung. Darin liegt der Vorteil.
Wie auch immer, es gibt viele Spielarten, mit der komfortablen Situation umzugehen. Eine mögliche Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 1,2 Prozentpunkte ist jedoch ungewöhnlich. Deshalb ist es lohnend, sich finanzpolitisch mehr Gedanken zum Manna vom Himmel als in der Vergangenheit zu machen.
Gerald Hosp

