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18. November 2022

Minister wollen Homeoffice-Hürden abbauen

Die Sonderregelung, die im Zusammenhang mit der Pandemie eingeführt wurde, konnte diese Woche bis Mitte 2023 verlängert werden. Das zeigt, dass es den Ministern der deutschsprachigen Länder ernst ist mit der Suche nach einer Lösung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die auch weiterhin teilweise im Homeoffice arbeiten wollen.

Am Treffen der deutschsprachigen Minister durften wir mit einem Impulsvortrag die Problemstellungen und mögliche Lösungsansätze zum Thema grenzüberschreitendes Homeoffice aufzeigen, die im Anschluss daran diskutiert wurden. Regierungsrat Manuel Frick misst diesem Thema grosse Bedeutung bei, zumal Liechtenstein in hohem Masse auf Zupendelnde angewiesen ist.

Liechtenstein möchte demnach zeitnah bilaterale Lösungen erreichen, die unabhängig von dieser Sonderlösung greifen. Frick brachte dabei ein mögliches Dachabkommen der deutschsprachigen Länder ein, das gemäss Schlusserklärung des Ministertreffens geprüft werden soll.

Dass dieses Thema bei den Entscheidungsträgern angelangt ist und diese aktiv nach einer Lösung suchen, ist sehr begrüssenswert. Denn mehr als zwei Jahre nach dem pandemiebedingten abrupten Wechsel ins die heimischen vier Wände, hat sich gezeigt, dass Homeoffice erstens gut funktioniert und zweitens ein grosses Bedürfnis vieler Arbeitnehmender ist und daher auch nicht mehr so schnell verschwinden wird. Bereits heute hat sich in vielen Branchen eine Mischform von Präsenz am Arbeitsplatz und Homeoffice durchgesetzt. 

Lösungen braucht es diesbezüglich aber nicht nur im Bereich des Sozialversicherungsrechts, sondern auch beim Steuer-, Arbeitsrecht und beim Datenschutz. Auch hier sind politische Vorstösse gefragt. Das war den Ministern beim Treffen in Liechtenstein auch durchaus bewusst.

Zukunft.li hat im September 2020 auf diese Problemstellungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Homeoffice aufmerksam gemacht und an die Politik appelliert, Lösungen zu suchen. Ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte gezeigt, dass Länder untereinander Abkommen schliessen können, die von den EU-Regelungen abweichen.  Hier geht's zur Publikation (2. aktualisierte Fassung).

 


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